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Flugzeitänderung und Flug verpasst

Reisen & Urlaub 3. September 2025
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Vater und Mutter mit Tochter gehen auf einem Rollfeld in Richtung Flugzeug. Sie freuen sich.

Yaroslav Astakhov / stock.adobe.com

Rückflug plötzlich vorverlegt? Ein Gericht zeigt, wann Reisende selbst verantwortlich sind – und was sie trotzdem zurückfordern können.

Rückflug plötzlich vorverlegt – Familie verpasst den Flieger

Ein Familienvater buchte für sich, seine Ehefrau und zwei kleine Kinder eine Pauschalreise nach Antalya. Der Rückflug war ursprünglich für den 5. Oktober 2022 um 23:20 Uhr geplant, wurde jedoch auf 19:50 Uhr vorverlegt. Erst beim Check-out im Hotel um 12:00 Uhr erfuhr die Familie von der Flugzeitänderung bei Pauschalreise. Der Reiseveranstalter bestätigte die neue Abflugzeit.

Die Reisedokumente befanden sich im Hotelsafe des Bruders, den der Mann erst gegen 15:00 Uhr erreichte. Aufgrund weiterer Verzögerungen kehrte die Familie erst um 17:15 Uhr ins eigene Hotel zurück – der Shuttlebus war bereits abgefahren. Trotz einer Taxifahrt mit Eile erreichten sie den Flughafen erst um 19:00 Uhr, das Boarding war zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen.

Der Mann kaufte neue Rückflugtickets für 600 Euro und klagte auf Erstattung dieser Kosten sowie vorgerichtlicher Anwaltskosten. Er argumentierte, die Flugzeitänderung bei Pauschalreise sei nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden und die Umstände hätten es unmöglich gemacht, den ursprünglichen Flug zu erreichen.

Warum das Gericht nur eine Reisepreisminderung zusprach

Das Amtsgericht München entschied anders: Die Familie habe keinen Anspruch auf volle Kostenerstattung. Es sei nicht nachvollziehbar, warum es zwischen 12:00 Uhr und 16:35 Uhr nicht möglich gewesen sein soll, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den Shuttlebus rechtzeitig zu erreichen. Die Gründe für das verpasste Boarding seien nicht ausreichend dargelegt.

Stattdessen sprach das Gericht eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 83,20 Euro sowie anteilige Anwaltskosten von 90,96 Euro zu. Das Urteil zeigt: Bei einer Flugzeitänderung bei Pauschalreise kommt es entscheidend darauf an, ob Reisende zumutbare Maßnahmen zur Einhaltung des neuen Flugplans ergriffen haben.

Fazit: Flugzeitänderung bei Pauschalreise rechtfertigt nicht automatisch volle Erstattung

Reisende müssen bei Änderungen des Flugplans aktiv handeln. Eine Flugzeitänderung bei Pauschalreise kann zwar zur Reisepreisminderung führen, ersetzt aber nicht automatisch selbst verursachte Zusatzkosten.

AG München, Urteil vom 30.1.2024, 172 C 14078/23

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