Widerrufsbelehrung im Onlinehandel
Ein Kunde wollte Monate nach dem Kauf eines Elektroautos vom Vertrag zurücktreten – mit Verweis auf eine unvollständige Widerrufsbelehrung. Doch das OLG Oldenburg entschied: Die fehlende Telefonnummer reicht nicht aus, um die Widerrufsfrist zu verlängern.
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