Vertragsschluss im Internet: Wann ein Klick wirklich bindend ist
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Der Fall: Reise gebucht – aber kein Vertrag?
Ein Verbraucher wollte sich auf einer Reiseplattform lediglich über Angebote nach Dubai informieren. Als er auf einen Button mit der Aufschrift „Jetzt kaufen“ und einem Einkaufswagen-Symbol klickte, erhielt er überraschend eine Buchungsbestätigung samt Zahlungsaufforderung. Der Reiseveranstalter war überzeugt: Der Klick habe einen verbindliches Vertragsangebot ausgelöst.
Doch das Amtsgericht München sah das anders. Die Gestaltung der Buchungsseite war irreführend. Der Button erfüllte nicht die gesetzlichen Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB, der klar regelt, wie ein „Bestell-Button“ aussehen muss, damit ein Vertragsschluss im Internet wirksam ist.
Was sagt das Gesetz zum Vertragsschluss im Internet?
Laut § 312j Abs. 3 BGB muss ein Button, der zu einem zahlungspflichtigen Vertrag führt, eindeutig beschriftet sein – etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ein Symbol wie ein Einkaufswagen kann dagegen auch auf eine bloße Vormerkung oder Zwischenspeicherung hinweisen.
Das Gericht stellte klar: Entscheidend ist die letzte Handlung vor Vertragsschluss – also der Klick auf den Button. Selbst wenn vorher Hinweise zu Kosten oder AGB gegeben wurden, reicht das nicht aus, wenn der Button selbst nicht eindeutig ist. Ein Vertragsschluss im Internet liegt nur dann vor, wenn der Verbraucher klar erkennt, dass er mit dem Klick eine Zahlungspflicht eingeht.
Warum das Urteil für Sie wichtig ist
Das Urteil schützt Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen im Netz. Gerade bei hochpreisigen Leistungen wie Reisen ist Transparenz entscheidend. Anbieter müssen klar kennzeichnen, wann ein Vertrag zustande kommt – sonst ist die Buchung unwirksam.
Für Sie als Webseitenbetreiber bedeutet das: Achten Sie auf eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Seite. Denn schon ein falsch beschrifteter Button kann teure rechtliche Folgen haben.
AG München, 26.1.2023, 191 C 1445/22
Ein falsch beschrifteter Button oder fehlende Pflichtangaben können schnell zu Abmahnungen führen – und das kann teuer werden. Wenn Sie eine Webseite betreiben, sollten Sie deshalb auf eine rechtssichere Gestaltung achten. Mit Smartlaw sind Sie auf der sicheren Seite: Der Abmahncheck zeigt Ihnen zuverlässig, wo rechtliche Risiken lauern. Die Widerrufsbelehrung informiert Ihre Kunden gesetzeskonform über ihr Rückgaberecht, und der Impressum-Generator erstellt ein vollständiges Impressum mit allen Pflichtangaben. So schützen Sie sich vor Abmahnungen und schaffen Vertrauen – einfach, schnell und rechtlich zuverlässig.