Bestell-Button im Onlineshop: "Jetzt reservieren" unzulässig
Wer online einkauft, achtet oft nur auf den Preis und das Produkt. Doch auch die Beschriftung des Bestell-Buttons hat rechtliche Bedeutung. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Formulierung „JETZT RESERVIEREN“ in einem Click-and-Collect-Prozess irreführend sein kann. Das Urteil zeigt, wie wichtig klare und eindeutige Bestellvorgänge im Onlinehandel sind.
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