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Abmahngefahr: Warum Sie keine Nullen im Impressum haben sollten

E-Commerce 8. Mai 2017
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Abmahngefahr: Warum Sie keine Nullen im Impressum haben sollten

© FRÜH / fotolia.com

Stehen in Ihrem Impressum Angaben wie “IHK 000” oder "Registernummer: HR 0000", sollten Sie diese umgehend entfernen. Hier erfahren Sie, warum derartige Platzhalter eine Gefahr darstellen.

Als Unternehmer müssen Sie eine Reihe von Pflichtangaben in Ihrem Impressum machen. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen insbesondere das zuständige Registergericht und die Registernummer angeben. Fehlen Pflichtangaben, können Mitbewerber Sie abmahnen. Allerdings können auch überflüssige Angaben zu einer Abmahnung berechtigen.

Platzhalter im Impressum sind ein Abmahngrund

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Angaben "Registergericht: Amtsgericht 000" und "Registernummer: HR 0000" einen unlauteren Verstoß gegen Impressumspflichten darstellen. Der Betreiber der Webseite wollte damit zum Ausdruck bringen, dass kein Registergericht zuständig ist und auch keine Registernummer existiert, weil das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist. Dies ist nach Ansicht des Gerichts überflüssig, missverständlich und daher zu Recht abgemahnt worden.

Ebenso missverständlich ist es nach der Entscheidung des Gerichts, mit “Nullen” eine bestimmte Aufsichtsbehörde zu kennzeichnen, etwa “IHK 000” für die örtliche Handelskammer. Diese Angabe ist vor allem dann missverständlich, wenn solche “Nullen” im Impressum an anderer Stelle die Bedeutung “keine Angabe” haben sollen, etwa "Registergericht: Amtsgericht 000" im obigen Beispiel. Gegen die Entscheidung ist keine Revision zulässig.

Die Verwendung von “Nullen” in den Angaben des Impressums ist also riskant und sollte unterlassen werden. Machen Sie zudem nur die Angaben, zu denen Sie auch verpflichtet sind. In jedem Fall sollten Ihre Angaben eindeutig und einfach zu verstehen sein.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie vergleichbare Angaben in Ihrem Impressum verwenden, sollten Sie diese möglichst umgehend anpassen. Nur so vermeiden Sie teure Abmahnungen Ihrer Mitbewerber zuverlässig. Nutzen Sie hierzu unser abmahnsicheres Impressum für Ihre Webseite. Damit sind Sie weiterhin auf der sicheren Seite, denn es enthält alle und gleichzeitig nur die notwendigen Angaben. » Erstellen Sie jetzt Ihr abmahnsicheres Impressum!