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Widerrufsrecht auch bei Konfiguration eines Notebooks

E-Commerce 7. April 2025
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Rajob / stock.adobe.com

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die bestellte Ware eine Maßanfertigung nach den Wünschen des Käufers. Ein Widerruf ist hingegen möglich, wenn der Käufer lediglich zwischen vorgegebenen Optionen wählen kann und dadurch die Ware persönlich konfiguriert.

Ein Mann bestellte online bei einem Unternehmer ein Apple MacBook Pro zum Preis von € 7.049,–. Für das leistungsstärkste Modell stellte er eine »persönliche Konfiguration« aus verschiedenen vorgegebenen Standardoptionen zusammen.

Nachdem er das Notebook erhalten hatte, entschied er sich, den Kauf zu widerrufen. Er schickte das Gerät originalverpackt zum Verkäufer zurück und wollte so von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieser lehnte die Rückabwicklung des Vertrages ab. Er argumentierte, das Notebook sei individuell konfiguriert. Es liege somit eine »Maßanfertigung« vor, welche das Widerrufsrecht ausschließe.

Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte sich auf die Seite des Käufers: Das Widerrufsrecht ist nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass das Notebook nicht nach individuellen Vorgaben des Käufers, sondern aus einer begrenzten Anzahl von Standardoptionen verschiedener PC-Bauteile konfiguriert wurde.

Folge: Die Auswahl aus vorgegebenen Komponenten stellt keine Maßanfertigung dar, sondern eine Zusammenstellung, die dem Widerrufsrecht unterliegt.

Der Begriff »Maßanfertigung« ist eng auszulegen. Selbst wenn ein Produkt nach den Wünschen des Käufers aus einer Reihe vorgegebener Optionen zusammengestellt wird, gilt dies nicht als Maßanfertigung, die vom Widerrufsrecht ausgenommen ist.

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.7.2024, 7 U 133/23