Direkt zum Inhalt

Widerrufsbelehrung im Onlinehandel

E-Commerce 13. Oktober 2025
Image
Ein beschriftetes Papier mit der Überschrift "Widerrufsbelehrung" und ein Stift. Am linken unteren Rand sieht man einen 100-Euro-Schein.

blende11.photo / stock.adobe.com

Ein Kunde wollte Monate nach dem Kauf eines Elektroautos vom Vertrag zurücktreten – mit Verweis auf eine unvollständige Widerrufsbelehrung. Doch das OLG Oldenburg entschied: Die fehlende Telefonnummer reicht nicht aus, um die Widerrufsfrist zu verlängern.

Der Fall: Widerruf nach acht Monaten

Ein Käufer hatte im Dezember 2022 über einen Online-Shop ein Elektroauto bestellt. Erst im August 2023 – also deutlich nach Ablauf der regulären 14-tägigen Widerrufsfrist – erklärte er den Widerruf. Seine Begründung: Die Widerrufsbelehrung sei unvollständig, da die Telefonnummer des Händlers fehlte. Der Händler hielt den Widerruf für verspätet und verwies auf die ordnungsgemäße Belehrung per E-Mail und Postanschrift.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zugunsten des Händlers. Die Widerrufsbelehrung im Onlinehandel muss nicht zwingend eine Telefonnummer enthalten, wenn andere Kommunikationsmittel wie E-Mail oder Postanschrift angegeben sind. Die Telefonnummer war zudem leicht auf der Website auffindbar.

Das Gericht stellte klar: Der Käufer wurde durch das Fehlen der Telefonnummer nicht daran gehindert, sein Widerrufsrecht auszuüben. Gerade bei hochpreisigen Verträgen wie einem Autokauf ist es üblich, den Widerruf schriftlich zu erklären – etwa per E-Mail oder Brief. Die Belehrung war insgesamt verständlich und ausreichend, um den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. Eine formale Unvollständigkeit allein reicht nicht aus, um die Frist auf ein Jahr und 14 Tage zu verlängern.

Fazit: Warum das Urteil für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt, wie wichtig eine korrekte und verständliche Widerrufsbelehrung im Onlinehandel ist – aber auch, dass nicht jede formale Lücke automatisch zu einer verlängerten Widerrufsfrist führt. Für Händler bedeutet das: Eine klare, zugängliche Belehrung schützt vor rechtlichen Risiken. Für Käufer gilt: Wer widerrufen will, sollte die Fristen kennen und nicht auf vermeintliche Formfehler hoffen.

OLG Oldenburg, Urteil vom 7.11.2024, 14 U 95/24

Tipp
Rechtssicherheit im E-Commerce muss nicht kompliziert sein 
Sie betreiben einen Online-Shop oder planen den Einstieg in den E-Commerce? Dann sollten Sie wissen: Schon kleine Fehler – etwa in der Widerrufsbelehrung – können teure Folgen haben. Juristische Laien kennen oft nicht alle Anforderungen, die das Gesetz an Onlinehändler stellt. Doch genau hier hilft Smartlaw: Mit dem Widerrufsbelehrungs-Generator erstellen Sie rechtssichere Texte, die Ihre Kunden korrekt informieren. Ergänzend dazu bietet Smartlaw auch einen Impressum-Generator sowie die Möglichkeit, AGB für Ihren Onlineshop individuell zu erstellen. So sind Sie rechtlich abgesichert – ganz ohne teure Anwaltskosten.