Direkt zum Inhalt

Kündigungsbutton bei Online‑Verträgen

E-Commerce 30. Januar 2026
Image
Handydisplay zeigt die OTTO App und sonstige Apps

Nicole Lienemann / stock.adobe.com

Viele Online‑Verträge lassen sich nur schwer kündigen – doch das muss nicht sein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucher einen klaren Kündigungsbutton verlangen dürfen, selbst bei Verträgen mit Einmalzahlung. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden deutlich.

Bonusprogramm ohne Kündigungsmöglichkeit

Ein großer Versandhändler bot seinen Kunden ein Vorteilsprogramm mit dem Namen „OTTO UP Plus“ an. Für einen Betrag von 9,90Euro erhielten Kunden über zwölf Monate hinweg verschiedene Zusatzleistungen, etwa Punktegutschriften und kostenlosen Versand. Der Vertrag war auf ein Jahr befristet und endete automatisch. Laut Anbieter sei daher keine Kündigung erforderlich gewesen. Entsprechend gab es auch keinen Button zur außerordentlichen Kündigung.

Ein Verbraucherverband sah darin einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben und klagte. Der Händler argumentierte, bei einer einmaligen Zahlung handele es sich nicht um ein kündigungspflichtiges Vertragsverhältnis.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof widersprach dieser Sichtweise deutlich. Der Vertrag sei als sogenanntes Dauerschuldverhältnis einzuordnen. Das bedeutet: Der Anbieter erbringt seine Leistungen nicht einmalig, sondern fortlaufend über einen bestimmten Zeitraum. Genau dies war hier über zwölf Monate der Fall.

Nach §312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs müssen Verbraucher solche Verträge jederzeit außerordentlich kündigen können, etwa wenn Leistungen nicht wie versprochen erbracht werden. Dafür ist ein Kündigungsbutton bei OnlineVerträgen zwingend erforderlich unabhängig davon, ob monatlich oder einmalig gezahlt wird.

Der BGH stellte zudem klar, wie dieser Kündigungsbutton ausgestaltet sein muss: Er muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit „Vertrag kündigen“. Nutzer dürfen sich nicht erst in ein Kundenkonto einloggen müssen, und der Button muss mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Eine versteckte oder verschachtelte Gestaltung verstößt gegen das gesetzliche Transparenzgebot.

Warum das Urteil auch für Sie wichtig ist

Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich. Anbieter können sich nicht mehr hinter Vertragsdetails wie Einmalzahlung oder automatischem Vertragsende verstecken. Der Kündigungsbutton bei OnlineVerträgen sorgt dafür, dass Sie jederzeit die Kontrolle behalten und sich bei Problemen schnell vom Vertrag lösen können. Wer online Verträge abschließt oder anbietet, sollte diese Entscheidung kennen denn sie betrifft fast jeden digitalen Vertragsabschluss.

BGH, Urteil vom 22.5.2025, I ZR 161/24

Tipp
Pflichtdokumente für Ihre Webseite  
Wer online Verträge abschließt oder Waren verkauft, benötigt mehr als einen gut sichtbaren Kündigungsbutton. AGB, ein vollständiges Impressum und eine korrekte Widerrufsbelehrung gehören zu den zentralen Pflichtdokumenten im OnlineHandel. Sie regeln die Vertragsbedingungen, sorgen für Transparenz und informieren Verbraucher über ihre Rechte. Mit Smartlaw erstellen Sie diese Dokumente individuell, aktuell und rechtssicher. Die geführten Generatoren passen sich Ihrem Geschäftsmodell an und berücksichtigen die aktuelle Rechtsprechung. So reduzieren Sie rechtliche Risiken und stellen sicher, dass Ihr OnlineAngebot den gesetzlichen Anforderungen entspricht.