Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung – trotz Pandemie möglich
Wird die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eines Vereins ordnungsgemäß verlangt, kann der Vorstand dies nicht mit der Begründung verweigern, die Präsenzveranstaltung sei wegen der Pandemie nicht möglich.
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