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Unfallversicherungsschutz besteht auch im Homeoffice

Freie Mitarbeiter & Dienstleister 31. Mai 2024
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Mann im Homeoffice, von hinten abgebildet, Blick Richtung Fenster

Ai Studio / stock.adobe.com

Ein wegweisendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) stärkt den Versicherungsschutz von Selbstständigen im Homeoffice.

Ein selbstständiger Busunternehmer, der bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert war, erlitt eine schwere Augenverletzung bei der Regulierung seiner Heizungsanlage. Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, das BSG entschied jedoch zugunsten des Unternehmers.

Der Unternehmer nutzte sein Wohnzimmer als häuslichen Arbeitsplatz. Am Unfalltag arbeitete er von zu Hause aus und holte gegen 13:00 Uhr seine Kinder von der Schule ab. Zurückgekehrt bemerkte er, dass die Heizkörper im Haus kalt waren. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, ging er in den Heizungskeller, um die Kesselanlage zu prüfen. Dabei kam es zu einer Verpuffung, die zu einer schweren Augenverletzung führte. 

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall ab. Sie argumentierte, dass der Unternehmer die Heizung in erster Linie reguliert habe, um die Kinderzimmer zu heizen, und somit kein Zusammenhang zwischen der Arbeitstätigkeit und der Unfallursache bestehe. 

Das BSG gab dem Unternehmer recht. Es stellte fest, dass der Unfall während einer unternehmensdienlichen Tätigkeit im Homeoffice geschah. Das Aufdrehen der Heizung diente nicht nur dem privaten Nutzen, sondern auch der Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen im häuslichen Büro. Die Benutzung des Temperaturreglers war daher objektiv unternehmensdienlich und der Heizungsdefekt kein unversichertes Risiko aus dem privaten Lebensbereich. 

Das Urteil unterstreicht, dass auch im Homeoffice tätige Selbstständige durch die Berufsgenossenschaft abgesichert sind, wenn sie unternehmensdienliche Tätigkeiten verrichten. Gefahren, die von privaten Gegenständen ausgehen, sind ebenfalls versichert, wenn sie im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Die eingeschränkten Möglichkeiten zur sicheren Gestaltung häuslicher Arbeitsplätze rechtfertigen keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Dieses Urteil stärkt den Schutz von Selbstständigen im Homeoffice und stellt klar, dass der Versicherungsschutz nicht an eine erfolgreiche Prävention geknüpft ist. 

BSG, Urteil vom 21.3.2024, B 2 U 14/21 R

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