Musikschullehrerin darf frei unterrichten – kein Arbeitsverhältnis
Eine Musikschullehrerin kämpfte vor Gericht um die Anerkennung als Arbeitnehmerin – ohne Erfolg. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin zeigt, worauf es bei der Abgrenzung zwischen freier Mitarbeit und Arbeitsverhältnis ankommt.
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