Zur Kündigung nach Bedrohung in einem Facebook-Post
Ein Beitrag auf Facebook kann als Bedrohung der Mitarbeiter verstanden werden. Diese stellt eine erhebliche Störung des Betriebsfriedens dar. Ob dies den Arbeitgeber jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt, ist anhand einer Interessenabwägung zu untersuchen und vom Einzelfall abhängig.
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