Online-Handel: „Sofortüberweisung“ darf nicht der einzige Gratis-Zahlungsweg sein
Wer einen Online-Shop nutzt, dem muss mindestens eine gängige und zumutbare Bezahlmethode gebührenfrei angeboten werden. Die „Sofortüberweisung" ist dabei unzumutbar, weil der Nutzer dieser Methode meist gegen die AGB seiner Bank verstößt.
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