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Höhere Anwaltsgebühren seit 1. Januar 2021

Behörden & Gericht 1. Februar 2021
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bluedesign / stock.adobe.com

Zu Beginn des Jahres wurden die Rechtsanwaltsgebühren sowie zahlreiche weitere Justizkosten erhöht.

Beim Anwalt und vor Gericht wird es im Jahr 2021 teurer: Nachdem die Rechtsanwaltsgebühren zuletzt im Jahre 2013 erhöht worden waren, steigen sie jetzt um ca. 10 Prozent. Gleichermaßen erhöhen sich auch die Gerichtsgebühren. In sozialrechtlichen Angelegenheiten steigen die Anwaltsgebühren sogar um ungefähr 20 Prozent.

Weitere Entschädigungen im Justizbereich, beispielsweise Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, sowie Entschädigungen von Schöffen und Zeugen erhöhen sich entsprechend der marktüblichen Werte bzw. sind an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.

Teilweise kommt es durch die Gesetzesreform auch zu einer Absenkung der Gebühren. Zum Beispiel wird der Wert einer Feststellungsklage, wenn es um eine Mietminderung geht, nicht mehr nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag, sondern nur noch nach dem Jahresbetrag der Mietminderung berechnet (§ 41 Abs. 5 Gerichtskostengesetz - GKG).

BR-Drs. 721/20; Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)