Was gilt für den Nachweis des Umfangs eines zugegangenen Dokuments?
Besteht ein Schreiben aus zwei Seiten, besteht keine Vermutung dahingehend, dass der Empfänger neben der ersten Seite auch die zweite Seite auf dem Postweg erhalten hat. Den Erhalt der zweiten Seite muss der Sender nachweisen. Mehr lesen