Wann handelt ein eBay-Schnäppchenjäger rechtsmissbräuchlich?
eBay-Schnäppchenjäger handeln nicht per se rechtsmissbräuchlich, wenn sie nach einer abgebrochenen Auktion Schadensersatz fordern. Ab wann dies missbräuchlich ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Allgemeingültige Kriterien gibt es nicht. Mehr lesen