Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe
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21. Juli 2021
Netflix-AGB: Beliebige Preiserhöhungen sind unzulässig
Der Streaming-Dienst Netflix darf sich nicht in seinen deutschen AGB vorbehalten, den Abopreis jederzeit zu erhöhen. Dies ist nur zulässig, um höhere Kosten zu decken, nicht aber zur Gewinnsteigerung.
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