Arbeitsvertrag & Einstellung
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26. Juni 2017
Probezeit: Kurze Kündigungsfrist nur bei eindeutiger Vertragsregelung
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass sich der Arbeitgeber auf eine kurze tarifliche Probezeit-Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht berufen kann, wenn der Arbeitsvertrag uneingeschränkt eine 6-wöchige Kündigungsfrist vorsieht.
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