Familie & Vorsorge
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26. November 2016
Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch nach Trennung nur ausnahmsweise
Steckt ein nichtehelicher Lebenspartner Geld in das Haus des anderen Partners, kann er nach der Trennung einen finanziellen Ausgleich verlangen. Aber nur, wenn es dadurch zu einer unzumutbaren Vermögensverschiebung gekommen ist.
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