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Fahrgastrechte von Bahnreisenden – jetzt auch online geltend zu machen

Reisen & Urlaub 27. Oktober 2021
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snowing12 / stock.adobe.com

Bislang mussten Bahnreisende Ihre Ansprüche bei Zugausfällen oder Verspätungen in einem umständlichen Formular geltend machen. Seit 1.6.2021 können sie ihre Fahrgastrechte auch online geltend machen.

Wer nach einer Zugverspätung oder einem Zugausfall der Deutschen Bahn einen Teil seines Fahrpreises erstattet haben möchte, kann dies seit dem 1.6.2021 online.

Bis zu diesem Tag mussten gestrandete Reisende das sogenannte »Fahrgastrechte-Formular« von Hand ausfüllen und per Post an die Serviceabteilung der Deutschen Bahn schicken. Alternativ konnte der Antrag auch bei einem Reisezentrum in den Bahnhöfen abgegeben werden. Beachten Sie: Dieser analoge Weg bleibt weiter möglich.

Parallel können Bahnkunden nun aber ihre Fahrgastrechte auch online auf www.bahn.de oder in der App DB Navigator über Ihr Kundenkonto geltend machen.

Beachten Sie: Die Fahrkarte für die Reise, für die Sie Ihre Ansprüche einreichen wollen, muss dazu über dieses Kundenkonto gekauft worden sein bzw. im Kundenkonto hinterlegt sein (z.B. bei einer BahnCard 100).

So machen Sie online Ihren Entschädigungsanspruch gelten:

  • Melden Sie sich an Ihrem Kundenkonto an. Dort können Sie den Fahrgastrechte-Antrag online starten.
  • Wählen Sie dazu in Ihrer Buchungsübersicht die entsprechende Reise aus, für die Sie Entschädigung beantragen wollen (z.B. klicken Sie unter »Fahrgastrechte« den Button »Entschädigung beantragen« an); bei einer BahnCard 100 finden Sie diesen in Ihrem Kundenkonto im Bereich »Alle BahnCard-Services«.
  • Ergänzen Sie die notwendigen weiteren Angaben und schicken Ihren Antrag dann per Mausklick ab.

Weitere Informationen rund um die Online-Anmeldung der Fahrgastrechte finden Sie auf der Homepage der Deutschen Bahn (www.bahn.de; Schlagwort: Auskunft Fahrgastrechte).