Keine Pflichtteilsergänzung nach Ablauf der Zehnjahresfrist trotz vorbehaltenen Wohnrechts
Wenn Erblasser einen Teil ihres Vermögens zu Lebzeiten verschenken, haben Pflichtteilsberechtigte 10 Jahre lang einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Die Frist läuft aber nicht bei einem vorbehaltenen Wohnrecht. Bis auf Ausnahmen.
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