Rentenansprüche aus früherer Tätigkeit dürfen auf Beamtenversorgung angerechnet werden
Nicht jeder Beamte beginnt sein Berufsleben als Beamter. Dennoch werden Rentenversicherungsansprüche aus dem früheren Arbeitsleben auf die Ruhestandsbezüge angerechnet. Laut Verwaltungsgericht Koblenz zurecht.
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