Kündigung wegen Vermietung an Airbnb-Touristen nicht ohne vorherige Abmahnung
Die Untervermietung der eigenen Wohnung an Touristen ist in touristisch attraktiven Städten beliebt, aber nicht ohne Vermieterzustimmung erlaubt. Mietern darf deswegen gekündigt werden, allerdings nur mit vorheriger Abmahnung.
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