Direkt zum Inhalt

Stromversorger muss 7-fach erhöhten Stromverbrauch des Kunden nachweisen

Mieten & Wohnen 27. November 2016
Image

© Gina Sanders / fotolia.com

Erhöht sich der Stromverbrauch eines Kunden ohne ersichtlichen Grund erheblich, muss der Energieversorger beweisen, dass der Kunde tatsächlich so viel verbraucht hat und kein Fehler im Bereich des Versorgers vorliegt.

Ein Energieversorger stellte einem Kunden knapp 3.000 Euro für verbrauchten Strom im Zeitraum von Februar bis Dezember in Rechnung. Die 4-köpfige Familie verbrauchte in der Vergangenheit etwa 135 kWh Strom im Monat. Nach dieser Rechnung lag der Verbrauch jedoch bei knapp 1.000 kWh und somit über 7-mal höher.

Der Familienvater als Vertragspartner bestritt einen derart hohen Stromverbrauch durch seine Familie. Die Familie schilderte nachvollziehbar ihren Verbrauch. Ein Elektriker fand keine Fehler in der Elektroanlage des Hauses.

Energieversorger hat die Beweislast

So gab das Landgericht Magdeburg dem Kunden weitgehend Recht. Er muss nur knapp 350 Euro bezahlen. Begründung: Erhöht sich der Stromverbrauch eines Konsumenten ohne ersichtlichen Grund erheblich, muss der Stromversorger beweisen, dass der Kunde tatsächlich so viel verbraucht hat und kein Fehler im Bereich des Energieversorgers vorliegt.

Den Versorger trifft die Beweislast, weil in einem solchen Fall die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Abrechnung besteht, da die erhebliche Abweichung der Verbrauchswerte gegenüber anderen Abrechnungsperioden nicht plausibel ist.

LG Magdeburg, Urteil vom 4. 11. 2016, 11 O 405/16; n. rk.