Unpünktliches Jobcenter: Wohnungskündigung auch ohne Mieterverschulden möglich
Wenn Hartz IV-Empfänger die Miete vom Jobcenter bezahlt bekommen, geschieht dies oft direkt an den Vermieter. Allerdings nicht immer pünktlich. Unter Umständen kann dann dem Mieter fristlos gekündigt werden. So der BGH.
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