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Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig kündigen

Auto & Verkehr 18. Oktober 2016
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Kfz-Haftpflichtversicherung rechtzeitig kündigen

© Image4pro / fotolia.com

Jedes Jahr im November stellt sich Autofahrern dieselbe Frage: Ist es Zeit für einen Wechsel meiner Kfz-Haftpflichtversicherung? Hier erfahren Sie, welche Fristen einzuhalten sind und wie Sie bei der Kündigung am besten vorgehen.

In den meisten Fällen kann die Kündigung der Kfz-Haftpflichtversicherung durchaus lohnenswert sein. Viele Versicherungen bieten beim Abschluss einer neuen Haftpflichtversicherung weitaus günstigere Konditionen als bei Altverträgen an. Zwischen den Anbietern entsteht zum Jahresende ein regelrechter Konkurrenzkampf, der für Autofahrer jedoch nur Vorteile mit sich bringt. Bei einem gut überlegten Wechsel sparen Sie leicht viel Geld. Besonders für Versicherungen, die schon lange bestehen, ist ein Wechsel von finanziellem Vorteil.

Stichtag nicht verpassen

Wichtig ist aber, die vom Versicherer vorgeschriebene Kündigungsfrist nicht zu verpassen. Bei fast allen Versicherungen kann das Vertragsverhältnis zum 31.12. des Jahres beendet werden. Das Ende des Versicherungsjahres und das kalendarische Jahresende fallen in der Regel zusammen. Eine fristgerechte Kündigung muss aber mindestens einen Monat im Voraus bei der Versicherung eingehen – Stichtag ist also der 30.11. Spätestens an diesem Tag muss Ihre Kündigung vollständig beim Versicherungsunternehmen vorliegen, damit pünktlich zum 01.01. des Folgejahres eine Versicherung bei Ihrem neuen Anbieter beginnen kann. Rechnen Sie eine großzügige Versandzeit für das Schreiben ein. Es genügt nicht, die Kündigung am 30.11. abzusenden. Versicherungen bleiben bei diesem Punkt hartnäckig – im schlimmsten Fall sind Sie ein weiteres Jahr an Ihre alte Versicherung gebunden.

Richtig kündigen

Dringend abzuraten ist von telefonischen Kündigungen. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Aber auch, wenn Sie die Kündigung fristgerecht versenden, kann es unter Umständen zu Beweisschwierigkeiten über das rechtzeitige Eingehen beim Versicherer kommen. Um derartige Komplikationen zu vermeiden, sollten Sie Ihre Kündigung beweissicher versenden. In Frage kommt dafür beispielsweise ein Einwurfeinschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein. Bei einem standardmäßig versandten Brief haben Sie nämlich keinerlei Möglichkeit, den fristwahrenden Zugang des Schreibens nachzuweisen.

In speziellen Fällen kann eine Kündigung auch abweichend vom Ende des Versicherungsjahres eingereicht werden. Beispielsweise besteht diese Möglichkeit, wenn eine Bedingungsänderung oder eine Prämienerhöhung von Ihrer Versicherung festgelegt wird. Bei den genannten Beispielen handelt es sich um außerordentliche Kündigungsrechte. Wie der Name es schon sagt, liegen die Voraussetzungen für das jeweilige Sonderkündigungsrecht nur in Ausnahmefällen vor. Sie sollte sich nicht auf das Bestehen eines außerordentlichen Kündigungsrechts verlassen und leichtfertig die Frist für die ordentliche Kündigung zum Jahresende verstreichen lassen.

Erster Schritt: Neue Versicherung suchen

Bevor Sie Ihre alte Versicherung kündigen, sollten Sie zuerst eine neue Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Von vorschnellen Kündigungen beim ersten Anblick eines günstigen Angebots ist abzuraten. Der erste Schritt bei einem Versicherungswechsel ist immer der Abschluss einer neuen Versicherung, damit Sie nie ohne Versicherungsschutz dastehen. Erst nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss der neuen Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten haben, sollten Sie Ihre alte Versicherung kündigen. Planen Sie für die Bearbeitung durch die neue Versicherung ausreichend Zeit ein. Die Kündigung Ihrer alten Kfz-Haftpflichtversicherung muss trotzdem pünktlich bis zum 30.11. beim Versicherer zugehen.

Hilfe bei Ihrer Kündigung

Damit Sie mehr Zeit haben, sich auf den Wechsel des Versicherungsanbieters und den Preisvergleich zu konzentrieren, bieten wir Ihnen das Dokument »Kündigung Kfz-Haftpflichtversicherung« an. Durch die Eingabe nur weniger Daten erhalten Sie ein fertiges Kündigungsschreiben, das Sie direkt an Ihre alte Versicherung versenden können.

Im Dokument werden alle bestehenden Kündigungsmöglichkeiten, inklusive der Sonderkündigungsrechte, berücksichtigt und individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Durch die zum Dokument gehörigen Verwendungshinweise und Erklärungen halten Sie garantiert alle Formalien und Fristen ein. So können Sie dem Versicherungswechsel ganz entspannt entgegensehen. Kündigung erstellen