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Erstellungszeit: ca. 8-10 Minuten
Vertragsumfang: ca. 5-7 Seiten
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Gesellschaftsvertrag GmbH

Fehler in den Gründungsunterlagen einer GmbH können im Ernstfall den ganzen Geschäftsbetrieb lahmlegen. Vertrauen Sie nicht auf Standard-Vorlagen, sondern stellen Sie Ihr Unternehmen von Anfang an rechtssicher auf.

Hier erstellen Sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag nach aktuellem Stand der Rechtsprechung.

So funktioniert die Vertragserstellung

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1.Sie beantworten die Fragen & geben Ihre Daten ein

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2.Der Vertrag wird vom System generiert & steht zum Download bereit

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3.Der Rechtsradar hält Sie über Ihr Dokument auf dem Laufenden

Erstellt in Zusammenarbeit mit:

Christian Musfeldt, LL.M. (Birmingham)
Rechtsanwalt

Vertragsversion 21.03
Zuletzt aktualisiert am 22.06.2017

Was regelt diese GmbH-Satzung?

  • Gesellschaftsvertrag für sämtliche gesetzlich zulässige Verwendungszwecke
  • Geeignet für eine Bargründung mit zwei oder bis zu fünf Gesellschaftern (bei nur einem Gesellschafter nutzen Sie bitte den Vertrag für eine Ein-Personen-Gesellschaft)
  • Regeln Sie die Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse bei Gesellschafterbeschlüssen
  • Prüfung anhand Ihrer Eingaben, ob die individuellen Gesellschafteranteile das von Ihnen angegebene Gesellschaftskapital ergeben

 

Angaben, die Sie zur Erstellung benötigen

  • Angaben zur Gesellschaft (Gegenstand, Sitz)
  • Daten zu den Gesellschaftern (Name, Anzahl der Geschäftsanteile)
  • Höhe des Stammkapitals

​​Sie haben noch nicht alle Informationen zur Hand? Dann können Sie sich kostenlos registrieren und Ihren Gesellschaftsvertrag bis zur nächsten Bearbeitung zwischenspeichern.

Erstellen Sie jetzt einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH

Worauf ist bei der GmbH-Gründung zu achten?

1. Gesellschafter

Jedermann, der geschäftsfähig (mindestens 18 Jahre alt und keine psychischen Einschränkungen) ist, kann Gesellschafter einer GmbH werden. Eine Mindestanzahl an Gesellschaftern besteht nicht. Auch eine Ein-Mann-GmbH ist möglich.

2. Abschluss einer gesonderten Gesellschaftervereinbarung

Der Gesellschaftsvertrag stellt lediglich das Grundgerüst der GmbH dar und regelt nur die grundlegenden Verhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. Um insbesondere das Rechtsverhältnis der einzelnen Gesellschafter untereinander detaillierter regeln zu können, ist zusätzlich der Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung ratsam. Die Gesellschaftervereinbarung wird überwiegend ebenfalls notariell beurkundet, ist aber nicht öffentlich einsehbar.

3. Stammkapital

Das Stammkapital der GmbH muss mindestens EUR 25.000,00 betragen. Bei Gründung der GmbH muss mindestens die Hälfte dieses Betrages (EUR 12.500,00) als Einlage in die GmbH geleistet werden. Sie sollte in bar geleistet werden. Die Einlage ist auch in Form von Sacheinlagen möglich, aber ganz überwiegend nicht empfehlenswert.

4. Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag kann nur wirksam geschlossen werden, wenn der Vertragsschluss durch einen Notar beurkundet wird. Wird die Beurkundung nicht vorgenommen, ist der Vertrag nichtig. Auch die wirksame Gründung der GmbH kann nur mittels eines Notars erfolgen.

5. Eintrag im Handelsregister

Die Gründung der GmbH wird erst durch Eintragung im Handelsregister wirksam. Der Notar wird, sobald alle Gründungsvoraussetzungen vorliegen, die Eintragung veranlassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch der Gesellschaftsvertrag zum Handelsregister eingereicht und durch das Registergericht veröffentlicht wird. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist dann für jedermann, z. B. unter www.handelsregister.de öffentlich einsehbar.

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