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Ordentliche Kündigung des Geschäftsführers

  • Geeignet zur Kündigung durch die Gesellschaft
  • Vermeiden Sie Streit durch eine rechtsgültige Kündigung

Was bietet Ihnen diese ordentliche Kündigung des <br/>Geschäftsführers?

  • Beenden Sie ein Anstellungsverhältnis mit einem Geschäftsführer zum nächstmöglichen Termin
  • Sie erhalten ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben der Gesellschaft an den Geschäftsführer
  • Geeignet für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Berechnung der korrekten Kündigungsfrist durch die Dialog-Software von Smartlaw
  • Mit Hinweis an den Geschäftsführer zur frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit
  • Sie erhalten eine ausformulierte und einsatzbereite Kündigung in den Dateiformaten PDF, und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • DSGVO-konform

Was Sie bei der Kündigung des Geschäftsführers beachten sollten

Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft hat eine doppelte rechtliche Stellung inne, die auch bei der Kündigung des Geschäftsführers zu beachten ist. Erstens ist er als bestellter Gesellschafter Organ der Gesellschaft. Zweitens bestimmt sich seine Tätigkeit nach dem Anstellungsvertrag. Will sich die Gesellschaft von dem Geschäftsführer trennen, muss sie dafür sorgen, dass beide Rechtsverhältnisse, sowohl das organschaftliche als auch das Anstellungsverhältnis, beendet werden. Damit das organschaftliche Verhältnis endet, muss die Gesellschaft den Geschäftsführer abberufen. Damit das Anstellungsverhältnis endet, muss sie es kündigen.

Der Kündigung ist das Original des Beschlusses der Gesellschafterversammlung beizufügen, den Sie ebenfalls mit Smartlaw erstellen können. Auch dieser muss beim Handelsregister angemeldet werden.

Bei der Kündigung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen sind viele Einzelheiten zu beachten. Sie erhalten nach der Beantwortung einiger Fragen ein nach aktuellem Recht formuliertes Schreiben zur Kündigung eines Geschäftsführers. Mit dieser ordentlichen Kündigung können Sie als Gesellschaft das Anstellungsverhältnis zum nächstzulässigen Termin rechtssicher beenden.

Bei einer ordentlichen Kündigung muss die jeweils gesetzlich vorgeschriebene oder im Anstellungsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Dabei ist es nicht immer einfach, die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen. Verschiedene Fragen sind dabei zu berücksichtigen:

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Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist? Wurde vertraglich eine andere Kündigungsfrist vereinbart?

Unser Frage-Antwort-Dialog berechnet für Sie das richtige Kündigungsdatum und setzt es in das Kündigungsschreiben an den Geschäftsführer ein.

Unter den Rechtsdokumenten von Smartlaw finden Sie auch die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsverhältnisses, welche meistens fristlos ausgesprochen wird.

Unsere Software berechnet anhand Ihrer Eingaben den nächstzulässigen Kündigungstermin automatisch auf Basis des aktuellen Arbeitsrechts - je nachdem, ob die gesetzliche oder die vertragliche Kündigungsfrist länger ist. In diese Kündigungserklärung wird neben dem errechneten Termin zum Ablauf der Kündigungsfrist vorsorglich auch die Beendigung zu dem darauffolgenden nächstzulässigen Termin aufgenommen.

Bei den meisten ordentlichen Kündigungen muss im Kündigungsschreiben der Grund nicht angegeben werden. Es ist für die Gesellschaft sogar empfehlenswert, auf die Angabe des Grundes zu verzichten, da man sich mit einer falschen oder nicht zulässigen Formulierung angreifbar machen kann.

Für die Wirksamkeit der Kündigung ist es auch erforderlich, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer im Original zugeht. Erst der Zugang löst den Beginn der Kündigungsfrist aus, diese beginnt dann am folgenden Tag. Daher sollte die Gesellschaft den rechtzeitigen Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Geschäftsführer sicherstellen, um Gewissheit über den Beginn und das Ende der Kündigungsfrist zu haben. Am sichersten ist die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens an den Geschäftsführer in Gegenwart eines geeigneten Zeugen.

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des Geschäftsführers

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