Vertrag für freie Mitarbeiter
Für Projekte und Aufgaben, für die im Unternehmen keine Kapazitäten vorhanden sind oder das nötige Wissen fehlt, bietet es sich an, freie Mitarbeiter zu engagieren. Diese sind keine Arbeitnehmer und werden vom Gesetz auch nicht so behandelt. Dennoch ist Vorsicht geboten. Wenn es um die Vertragsgestaltung geht, dann sollte eine Scheinselbstständigkeit vermieden werden.
So funktioniert die Vertragserstellung
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M (Columbia)
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vertragsversion 21.01
Zuletzt aktualisiert am 20.6.2017