Arbeitsvertrag Teilzeit
Bei Teilzeitverträgen ist wegen der besonderen Situation Vorsicht bei der Vertragsgestaltung geboten. Einfach nur den Vollzeitvertrag kopieren und eine geringere Stundenzahl einsetzen? Das reicht nicht aus! Nutzen Sie Smartlaw und erstellen Sie einen rechtssicheren Teilzeit-Arbeitsvertrag.
So funktioniert die Vertragserstellung
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Prof. Dr. Anja Mengel, LL.M (Columbia)
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vertragsversion 35.03
Zuletzt aktualisiert am 22.06.2017
Was regelt dieser Teilzeit-Arbeitsvertrag?
- Als Arbeitgeber haben Sie die Auswahl zwischen befristeter und unbefristeter Beschäftigung
- Regeln Sie die Arbeitszeit und Anzahl der Stunden Ihrer Arbeitnehmer sowie Feiertags- oder Sonntagsarbeit
- Legen Sie individuelle Regelungen zur Vergütung fest, z. B. einen jährlichen Bonus, Provisionen oder Überstunden
- Mit optionaler Klausel zur Versetzung des Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort
- Optional können Sie weitere Regelungen, wie etwa Reise- und Fortbildungskosten, Dienstwagen oder private Internetnutzung in den Teilzeitvertrag aufnehmen
- Auch Vereinbarungen zu vermögenswirksamen Leistungen oder einer betrieblichen Altersvorsorge sind in diesem Teilzeit-Arbeitsvertrag möglich
Angaben, die Sie zur Erstellung benötigen
- Daten zum Mitarbeiter (Name, Adresse)
- Daten zum Unternehmen / Arbeitgeber (Name, Adresse)
Sie haben noch nicht alle Informationen zur Hand? Dann können Sie sich kostenlos registrieren und Ihren Vertrag bis zur nächsten Bearbeitung zwischenspeichern.
Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Teilzeit-Arbeitsvertrag
Was sollten Sie bei der Erstellung des Teilzeitvertrags beachten?
Teilzeitvertrag oder Minijob?
Soll Ihr neuer Arbeitnehmer ein monatliches Bruttogehalt von EUR 450,00 („Minijob-Grenze") oder weniger erhalten, ist er sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich als geringfügig Beschäftigter zu behandeln. Der Minijob-Arbeitsvertrag für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist dann der für Sie passende Vertrag.
Gesetzlicher Mindestlohn
Seit der Einführung im Jahr 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn um 0,34 EUR angehoben und beträgt nun 8,84 EUR pro Stunde.
Das Mindestlohngesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen. Dabei sind neben Vereinbarungen zur Vergütungshöhe auch viele andere Bereiche des Arbeitsvertrages betroffen. Im Interviewprozess weisen wir Sie gezielt auf die Neuregelungen hin und erleichtern Ihnen durch konkrete Handlungsempfehlungen den arbeitsvertraglichen Umgang mit dem neuen Mindestlohn. Unser Angebot gibt den aktuellen Stand der Rechtsanwendung wieder und wird regelmäßig aktualisiert.
Was bedeutet Teilzeitarbeit?
Als teilzeitbeschäftigt gilt ein Arbeitnehmer, dessen normale Wochenarbeitszeit kürzer ist, als die eines vergleichbaren Vollzeit-Arbeitnehmers in Ihrem Betrieb. Sie können in Absprache mit dem Arbeitnehmer die Anzahl der Stunden vorübergehend absenken sowie bei kurzfristigem zusätzlichen Bedarf Überstunden anordnen. Der Arbeitsvertrag wird dafür eine Überstundenklausel enthalten.
Smartlaw-Expertentipp
Möchten Sie die Vergütung des Arbeitnehmers z. B. nach Ende der Probezeit erhöhen, nutzen Sie unser Dokument Vereinbarung einer Gehaltserhöhung.