Liegenreservierung im Urlaub: Wann Sie Reisepreis mindern können
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Liegenreservierung am Pool: Wenn der Urlaub zur Geduldsprobe wird
Für viele Reisende gehört ein entspannter Tag am Hotelpool zu einem gelungenen Urlaub dazu. Umso ärgerlicher ist es, wenn bereits in den frühen Morgenstunden nahezu alle Sonnenliegen mit Handtüchern belegt werden, obwohl niemand sie tatsächlich nutzt. Genau mit einem solchen Fall musste sich das Amtsgericht Hannover beschäftigen.
Ein Familienvater hatte für sich und seine Angehörigen eine Pauschalreise auf die griechische Insel Kos zum Preis von rund 7.200 Euro gebucht. Während des gesamten Aufenthalts waren bereits ab 6 Uhr morgens fast alle Liegen am Pool reserviert. Dabei verbot die Hausordnung des Hotels die Praxis der Liegenreservierung ausdrücklich.
Der Urlauber wandte sich mehrfach an das Hotelpersonal und die Reiseleitung. Er verlangte, dass die unbeaufsichtigt liegenden Handtücher entfernt werden, damit die Gäste die vorhandenen Liegen tatsächlich nutzen können. Seine Beschwerden blieben jedoch erfolglos.
Gericht sieht Reisemangel durch dauerhafte Liegenreservierung
Nach seiner Rückkehr forderte der Urlauber eine Reisepreisminderung. Mit Erfolg: Das Amtsgericht Hannover stellte fest, dass die dauerhafte Liegenreservierung unter den konkreten Umständen einen Reisemangel darstellt.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlichen Leistungen während der Reise erheblich von dem abweichen, was der Reisende nach dem Vertrag erwarten durfte. Nach Auffassung des Gerichts gehört der Poolbereich bei einem typischen Badeurlaub zu den wesentlichen Einrichtungen des Hotels und damit auch zum Erholungswert der Reise.
Zwar haben Urlauber grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass für jeden Gast jederzeit eine freie Sonnenliege bereitsteht. Anders liegt der Fall jedoch, wenn das Hotel selbst Regeln gegen die Liegenreservierung aufstellt, diese aber nicht durchsetzt. Nach Ansicht des Gerichts hätte das Personal aktiv eingreifen müssen, nachdem wiederholt auf die Verstöße hingewiesen wurde.
Weil dies unterblieb und die Familie während zahlreicher Urlaubstage kaum freie Plätze am Pool fand, sprach das Gericht eine Entschädigung von 986,70 Euro zu. Das entspricht einer Reisepreisminderung von 15 Prozent des jeweiligen Tagesreisepreises an den betroffenen Tagen.
Fazit: Warum die Entscheidung für Urlauber wichtig ist
Die Entscheidung zeigt, dass eine dauerhafte Liegenreservierung mehr sein kann als nur ein lästiges Ärgernis. Werden wesentliche Hoteleinrichtungen aufgrund mangelnder Kontrolle durch das Personal faktisch unbrauchbar, kann darin ein Reisemangel liegen. Urlauber sollten entsprechende Beeinträchtigungen dokumentieren, etwa durch Fotos oder Beschwerden bei der Reiseleitung vor Ort. Das Urteil macht deutlich, dass Reiseveranstalter nicht tatenlos bleiben dürfen, wenn Verstöße gegen die eigenen Hotelregeln die Urlaubsqualität erheblich beeinträchtigen.
AG Hannover, Urteil vom 23.03.2026, Az. 527 C 9826/25