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Sorgerecht: Impfung von Kindern gegen Corona, wenn die Eltern nicht einig sind

Familie & Vorsorge 6. April 2022
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Konstantin Yuganov / stock.adobe.com

Die Impfung der gemeinsamen Kinder und Corona-Schutzmaßnahmen führen gar nicht so selten zwischen Eltern zum Streit, der vor den Familiengerichten landet. Die erteilen dann einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis.

Da eine Entscheidung über die Impfungen gemeinsamer Kinder bei gemeinsamem Sorgerecht nur einvernehmlich von den Eltern getroffen werden kann, umfasst bei Uneinigkeit die Übertragung der Entscheidungsbefugnis für Covid-19-Impfungen nicht nur Erst- und Zweitimpfungen, sondern auch etwaige gegebenenfalls in der Zukunft von der STIKO empfohlene Auffrischungs- bzw. Folgeimpfungen gegen Covid-19. Dabei ist die Alleinentscheidungsbefugnis über eine Covid-19-Impfung ist in der Regel demjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der STIKO befürwortet.

OLG München, Beschluss vom 18.10.2021, 26 UF 928/21

In einem Fall, der am Amtsgericht Dresden entschieden wurde, ging es um das Maskentragen und Testenlassen von einem Schulkind. Dort wurde der Mutter die Alleinentscheidungsbefugnis über das Tragen der Mund-Nasen-Maske und die Durchführung der Tests (PCR, Schnell- und Selbsttest) übertragen. Der Vater, der zurzeit keinen Umgang mit dem Kind hat, lehnt Masken und Tests ausdrücklich ab. Das Gericht stufte die Entscheidung deshalb als »von erheblicher Bedeutung« ein, weil das Kind ohne Test und Maske weder am Unterricht teilnehmen durfte noch an der Ergotherapie.

AG Dresden, Beschluss vom 13.4.2021, 310 F 879/21