Wohnung unrenoviert übernommen: Schönheitsreparaturkosten sind zu teilen
Der BGH musste sich mit zwei Fallen beschäftigen, in denen jeweils eine Wohnung vom Mieter unrenoviert übernommen worden war. Ergebnis: Mieter und Vermieter müssen sich die Kosten für zwischenzeitliche Schönheitsreparaturen teilen.
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