Gewinnspiel-Teilnahme darf an die Einwilligung zu Werbung gekoppelt sein
Die Teilnahme an einem Gewinnspiel kann von der Einwilligung in künftige E-Mail-Werbung abhängig gemacht werden. Allerdings darf auf den Verbraucher keinerlei Druck ausgeübt werden. Er muss eine echte und freie Wahl haben, einzuwilligen.
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