Stromversorgung: Keine Versorgungssperre sofern Messgerät nicht überprüft
Ein Stromversorger muss „schlüssig begründeten“ Einwänden eines Kunden nachgehen und den Stromzähler genau prüfen. In einem solchen Fall darf er die Grundversorgung wegen Zahlungsverzuges nicht einfach unterbrechen. Mehr lesen