Sozialamtsregress: Enkel braucht jahrelang bezogenes Taschengeld nicht an verarmten Großvater zurückzuzahlen
Wer seinen Enkeln ein großzügiges monatliches Taschengeld jahrelang zukommen lässt, kann das Geld nicht zurückfordern, wenn er seine Pflegekosten im Alter nicht allein finanzieren kann. Daran ist auch das einspringende Sozialamt gebunden.
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