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Nicht eheliche Lebensgemeinschaft: Mein und Dein in der Ehe ohne Trauschein
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist der Ehe nicht gleichgestellt. Es erfolgt kein Ausgleich gemeinsam geschaffener Vermögenswerte. Ein Ehegattenerbrecht gibt es nicht.Kommt es zur Trennung, wird um die gemeinsam angeschafften Sachen gestritten. Sind Immobilien im Spiel, endet der Streit meistens vor Gericht. Um auf Nummer sicher zu gehen, hilft ein Partnerschaftsvertrag. Mehr lesen
Nicht eheliche Kinder: Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhalt
Nichteheliche Kinder sind ehelichen Kinder inzwischen fast gleichgestellt, insbesondere wenn es um das Erbe oder den Kindesunterhalt geht. Selbst beim Sorgerecht des Vaters hat sich einiges getan. Unterschiede bestehen, wenn es um die Vaterschaft geht. Vater eines nichtehelichen Kindes ist nur derjenige, der die Vaterschaft anerkennt oder feststellen lässt. Mehr lesen