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Feuchter Altbaukeller ist kein Grund für fristlose Kündigung

Mieten & Wohnen 4. Juli 2025
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Keller mit gefüllten Vorratsregalen.

zulie / stock.adobe.com

Zwar kann eine Mietmangel zur fristlosen Kündigung berechtigen. Dazu müsste es sich zunächst jedoch um einen derartigen Mangel handelt und die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Mieter nicht zumutbar sein.

Im Juli 2022 hatte ein Paar eine Altbauwohnung in einem im Jahr 1896 errichteten Haus angemietet. Schon wenige Monate später erklärten die Mieter die fristlose Kündigung. Begründung: Der Keller sei stark durchfeuchtet und somit für die Lagerung von Hausrat und Möbel ungeeignet.

Tatsächlich war weder eine Horizontalsperre vorhanden noch waren die Kellerwände nach außen abgedichtet. Da der Vermieter die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall schließlich vor Gericht. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel gab dem Vermieter recht.

Die fristlose Kündigung sei unwirksam. Ein Mieter einer Altbauwohnung könne nicht ohne Weiteres erwarten, dass der zur Wohnung gehörende Keller eines alten Hauses trocken und zur Lagerung feuchtigkeitsempfindlicher Gegenstände geeignet ist. Die Feuchtigkeit im Keller sei angesichts des Baujahres des Hauses nichts Ungewöhnliches. Bezogen auf die damals geltenden Normen liege insoweit kein baulicher Mangel vor.

Zudem komme eine fristlose Kündigung wegen Feuchtigkeitserscheinungen nur dann infrage, wenn die Nutzung der Wohnung im Ganzen dadurch beeinträchtigt sei. Es reiche also nicht aus, wenn sich Feuchtigkeit allein nur in dem Kellerraum gebildet habe. Dieser sei gerade kein Wohn- bzw. Aufenthaltsraum.

AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 4.11.2024, 30 C 90/23

Tipp: Bei einem Mietmangel gibt es einiges zu beachten. Sie können die Miete bei einem Mangel mindern. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie dem Mieter den Mangel anzeigen. Finden Sie mit Smartlaw heraus, was genau Sie in Ihrer Situation machen können. Dazu beantworten Sie lediglich ein paar Fragen. Anhand Ihrer Antworten stellt Smartlaw fest, ob Sie nicht im Einzelfall zur Duldung des Mangels verpflichtet sind und wie Sie weiter verfahren sollten. Im Falle eines Mietmangels erhalten Sie ein Schreiben, dass Sie nur noch an Ihren Vermieter schicken müssen. Schnell, einfach und bequem von zuhause aus.