Flugausfall: Airline muss bei rechtmäßigem Streik des Flugpersonals zahlen
Ein rechtmäßiger Streik des Flugpersonals ist Teil der normalen Tätigkeit eines Unternehmens und kein »außergewöhnlicher Umstand«. Folge: Die Airline muss Passagieren eine Entschädigung zahlen, wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt.
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