Renoviert übergebene Wohnung: Nicht bei bunten Bordüren und Sternenhimmel im Kinderzimmer
Nicht renoviert übergebene Wohnungen müssen beim Auszug nicht renoviert zurückgegeben werden. Wann eine Wohnung nicht renoviert war, ist aber nicht immer leicht festzustellen. Tapetenbordüren und bunte Wände vom Vorgänger sprechen dafür.
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