Gieriger Testamentsvollstrecker darf vom Nachlassgericht entlassen werden
Wer als Testamentsvollstrecker eingesetzt worden ist, hat Anspruch auf eine Vergütung. Hierfür gibt es Richtlinien. Zahlt er sich selbst zu viel aus dem Nachlass aus, muss er mit dem Ende seiner Tätigkeit als Testamentsvollstrecker rechnen. Mehr lesen