Gesellschafterbeschluss Geschäftsführer

Haben Sie in Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers in der Gesellschafterversammlung beschlossen, dann müssen Sie diesen Beschluss für das Handelsregister schriftlich dokumentieren.

Mit Smartlaw erstellen Sie einfach und schnell in nur wenigen Schritten das fertige Dokument.

Was regelt dieser Gesellschafterbeschluss genau?

  • Korrekte Dokumentation der Bestellung und/oder Abberufung eines oder mehrerer Geschäftsführer in der Gesellschafterversammlung Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
  • Verschiedene Kombinationsmöglichkeiten in Hinblick auf die Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis
  • Mögliche Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Wie funktioniert Smartlaw?

  • Mit dem intelligenten Frage-Antwort-Dialog erstellen Sie in nur kurzer Zeit einen juristisch richtigen Gesellschafterbeschluss
  • Alle Inhalte und Formulierungen des Dokuments wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erarbeitet und geprüft
  • Zahlreiche Praxistipps erleichtern Ihnen Entscheidungen
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument als PDF, DOCX oder RTF, das Sie der Handelsregisteranmeldung beifügen können
  • Einfach ausdrucken & unterschreiben!

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Gesellschafterbeschluss Geschäftsführer

Video: So funktioniert Smartlaw

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Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Berufung & Abberufung eines Geschäftsführers

Der Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt). Die Bestellung oder die Abberufung eines Geschäftsführers ist eine wichtige und elementare Entscheidung für eine Kapitalgesellschaft. Jede Änderung der Zusammensetzung von Geschäftsführern in einer Gesellschaft muss von den Gesellschaftern beschlossen werden.

Meldung an das Handelsregister

Sie finden hier die erforderliche Handelsregisteranmeldung für die Bestellung und/oder Abberufung von Geschäftsführern, der Sie diesen Gesellschafterbeschluss beifügen.

Da diese Angaben der Handelsregisteranmeldung mit denen des Gesellschafterbeschlusses übereinstimmen müssen, können Abweichungen und Unklarheiten dazu führen, dass die Handelsregistereintragung nicht durchgeführt wird.

Gesellschafterbeschlüsse richtig dokumentieren

Bei einem Gesellschafterbeschluss soll grundsätzlich die Gesamtheit der Gesellschafter eine Entscheidung über einen bestimmten Tagesordnungspunkt treffen. Insbesondere im Handelsgesetzbuch oder im Gesellschaftsvertrag sind Regelungen zu finden, die bestimmen, welche Entscheidungen durch einen Gesellschafterbeschluss getroffen werden können.

Nutzen Sie unseren rechtssicheren und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Gesellschafterbeschluss zur Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers. Zudem können Sie mit unserem Frage-Antwort-Dialog auch die Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers in einem Dokument durchführen.

Vollversammlung

Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument nur für Fälle entwickelt ist, in denen sämtliche Gesellschafter an der Beschlussfassung beteiligt sind und dem Beschluss zustimmen. Werden die Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung geladen, bestätigen sie im Dokument, dass sie die Einladung rechtzeitig, entsprechend aller gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung der Gesellschafterversammlung, erhalten haben.

Was Sie bei der Abberufung eines Geschäftsführers beachten sollten

Die Gesellschafter können in einem Beschluss die Abberufung mehrerer Geschäftsführer beschließen. Die Abberufung des Geschäftsführers führt nicht zwangsläufig zur Beendigung seines Anstellungsvertrages. Gegebenenfalls ist daher eine gesonderte Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages notwendig. Die Angabe des Geburtsdatums sowie des Vor- und Nachnamens des abzuberufenden Geschäftsführers sollte unbedingt fehlerfrei sein. Weichen die Angaben von denen im Personalausweis und den im Handelsregister eingetragenen Angaben ab, kann das Handelsregister die spätere Anmeldung unter Umständen ablehnen. Bitte überprüfen sie daher Ihre Angaben.

Neben dem Gesellschafterbeschluss über die Abberufung muss dem betroffenen Geschäftsführer seine Abberufung bekanntgegeben werden. Eine solche Kundgabe ist entbehrlich, wenn der Geschäftsführer bei der Beschlussfassung anwesend ist.

Für die Kündigung des Geschäftsführers können Sie die ordentliche Kündigung oder die fristlose (außerordentliche) Kündigung benutzen. Alternativ steht Ihnen auch eine Aufhebungsvereinbarung zur Verfügung.

Was Sie bei der Bestellung eines Geschäftsführers beachten sollten

Die Bestellung des Geschäftsführers ist nicht mit dessen Anstellung gleichzusetzen. Neben der Bestellung ist daher grundsätzlich auch an den Abschluss eines Geschäftsführeranstellungsvertrages zu denken. Diesen gibt es sowohl als Vertrag für Fremdgeschäftsführer (halten keine Anteile der Gesellschaft) und als Vertrag für Gesellschafter-Geschäftsführer (halten Anteile an der Gesellschaft).

Bitte beachten Sie auch hier, dass die Angaben des neu zu bestellenden Geschäftsführers unbedingt fehlerfrei sein sollten. Bitte gleichen Sie - um Probleme zu vermeiden - die Angaben mit dem Ausweispapier ab.

Neben dem Gesellschafterbeschluss über die Bestellung muss die Bestellung gegenüber dem Bestellten erklärt werden und der Bestellte muss die Übernahme seines Amtes annehmen. Mit dieser Annahme wird die Organstellung des Geschäftsführers begründet, d. h. der Bestellte wird zum Geschäftsführer der Gesellschaft. Eine spätere Handelsregisteranmeldung der Bestellung hat nur deklaratorische Wirkung.

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