Vertrag Fremdgeschäftsführer

Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), für die sie tätig sind. Dennoch muss Ihre Tätigkeit vertraglich sicher geregelt werden. Dazu dient ein sogenannter Dienstvertrag.

Mit Smartlaw erstellen Sie in nur wenigen Minuten einen individuellen und rechtssicheren Fremdgeschäftsführervertrag.

Was regelt dieser Vertrag?

  • Geeignet für Geschäftsführer, die keine Geschäftsanteile an der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) besitzen
  • Der Fremdgeschäftsführervertrag kann unbefristet oder befristet gestaltet werden
  • Der Vertrag kann eine individuelle Kündigungsfrist enthalten
  • Zusätzlich zur Vergütung kann eine vom Umsatz abhängige Tantieme vereinbart werden
  • Weitere Regelungen dieses Vertrages umfassen Urlaubstage, Dienstwagen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Wettbewerbsverbote
  • Der Vertrag beinhaltet optional auch eine Regelung zur Directors-and-Officers-Versicherung
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert die Vertragserstellung mit Smartlaw

  • Hohe Qualität

    Alle Fragen des Frage-Antwort-Dialoges und die Vertragstexte des Fremdgeschäftsführervertrags wurden von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt

  • Individuell

    Gestalten Sie den Dienstvertrag entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen

  • Zeitsparend & einfach

    Beantworten Sie nur einige Fragen. In wenigen Minuten ist Ihr Fremdgeschäftsführervertrag erstellt und sofort einsetzbar

  • Immer aktuell

    Der Vertrag befindet sich auf dem aktuellsten Stand von Arbeitsrecht und Rechtsprechung. Auf Änderungen werden Sie als Smartlaw-Abo-Kunde stets hingewiesen.

  • Mehr Wissen

    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte.

  • Unterschreiben & fertig!

    Sie erhalten einen ausformulierten und einsatzbereiten Geschäftsführervertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

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Video: So funktioniert Smartlaw

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Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

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Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Was ist ein Fremdgeschäftsführer?

Bei Unternehmen wird zwischen Fremdgeschäftsführern und Gesellschafter-Geschäftsführern unterschieden. Fremdgeschäftsführer sind nicht an der Gesellschaft beteiligt, für sie gilt dieser Vertrag. Für die Anstellung eines Geschäftsführers, der zugleich Gesellschafter der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist, benutzen Sie bitte unseren Gesellschafter-Geschäftsführervertrag, denn für ihn gelten andere Regelungen.

Sind Fremdgeschäftsführer Arbeitnehmer?

Fremdgeschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer einzustufen. Sie haben deutlich weitreichendere Pflichten. Viele Themen des Anstellungsvertrags sind - anders als für Arbeitnehmer - gesetzlich nicht geregelt, wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch gelten für Geschäftsführer keine gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Ein Geschäftsführervertrag wird deshalb nicht als Arbeitsvertrag bezeichnet, sondern als Anstellungs- oder Dienstvertrag. Auch das Unternehmen wird in diesem Zusammenhang nicht als Arbeitgeber, sondern als Dienstgeber bezeichnet.

Dieser Anstellungsvertrag für Fremdgeschäftsführer trägt den genannten arbeitsrechtlichen Besonderheiten umfassend Rechnung. Wir bieten Ihnen einen Vertrag, der nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung wirksame und durchsetzbare Klauseln, beispielsweise zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot, enthält. Weiterhin können Sie entscheiden, ob der Fremdgeschäftsführer unbefristet angestellt werden soll, oder ob eine befristete Anstellung mit gleichzeitiger Verlängerungsmöglichkeit eher Ihren Bedürfnissen entspricht.

Welchen Vorteil bietet der Vertrag gegenüber Mustervorlagen?

Im Verlauf des Frage-Antwort-Dialoges zu diesem Dokument erstellt das Smartlaw-System einen Geschäftsführervertrag mit allen unverzichtbaren Regelungen. Darüber hinaus enthält das Dokument auch viele weitere, weit verbreitete und für fast alle Dienstgeber sinnvolle Klauseln. Im Gegensatz zu vielen Mustervorlagen verzichtet der Vertrag auf überflüssige Klauseln und Regelungen, deren Inhalte bereits durch zwingende Gesetze abgedeckt sind und die das Dokument nur unnötig verlängern würden.

Alle Inhalte dieses Geschäftsführervertrages werden von führenden Fachanwälten für Arbeitsrecht erstellt und ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gehalten.

Ist der Fremdgeschäftsführer sozialversicherungspflichtig?

Obwohl der Fremdgeschäftsführer rechtlich nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist, ist er abhängig beschäftigt im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Seine Vergütung unterliegt daher wie bei Arbeitnehmern der Sozialversicherungspflicht zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unfallversicherung. Der Dienstgeber muss daher die Sozialversicherungsbeiträge, auch die Anteile des Geschäftsführers, einbehalten und zusammen mit den eigenen Anteilen zur Sozialversicherung abführen.

Wer darf den Vertrag unterschreiben?

Der Geschäftsführervertrag regelt ausschließlich die Begründung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers mit seinen Rechten und Pflichten als Angestellter der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Zum wirksamen Abschluss des Vertrages muss, am besten nach Aushandlung der Details und vor der Unterzeichnung, ein Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des Geschäftsführers gefasst werden. In diesem sollte auch eine natürliche Person bevollmächtigt werden, die den Anstellungsvertrag für die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unterschreibt.

Erfolgt keine Bevollmächtigung, müssen entweder alle Gesellschafter den Vertrag unterschreiben oder die Gesellschafterversammlung muss den Vertragsschluss nachträglich durch einen Beschluss genehmigen, damit der Geschäftsführervertrag wirksam ist.

 

Achtung! Die Gesellschafterversammlung muss außerdem die Bestellung des Fremdgeschäftsführers zum Vertreter der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beschließen. Der Geschäftsführer muss diesen Beschluss annehmen, damit er wirksam ist. Die Bestellung des Geschäftsführers muss anschließend beim zuständigen Handelsregister eingetragen werden.

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