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Arbeitsvertrag Vollzeit

  • Für befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse
  • Probezeit und Kündigungsfristen individuell regeln
  • Individuelle Vereinbarungen, z. B. für Dienstwagen, Reisekosten
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2.Erstellen Sie Ihren individuellen Vertrag zum Herunterladen und Unterschreiben

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Zur Gestaltung eines maßgeschneiderten
Vollzeit-Arbeitsvertrags bieten wir Ihnen viele Optionen:

  • Wahl zwischen einem befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag
  • Tipps zum Mindestlohn und zu Regelungen des Mindestlohngesetzes
  • Rechtskonforme Probezeit und individuelle Kündigungsfristen
  • Verschiedene Vergütungsregelungen, z. B. Bonus oder Provision
  • Gültige Arbeitszeitregelungen und Überstundenklauseln
  • Individuelle Vereinbarungen, z. B. für Dienstwagen, Reisekosten
  • Mit einer rechtsverbindlichen Nebentätigkeitsklausel
  • Mit Klauseln zum geistigen Eigentum
Erhältlich als:

Aktualisiert am 02.09.2016
in Zusammenarbeit mit:

Dr. Anja Mengel, LL.M. (Columbia)

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Erhältlich in den Tarifen:

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Business & Unternehmen
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Gründer & Junge Unternehmen
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Vermieten & Immobilien
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Familie & Privates

Im Einzelkauf € 89,– inkl. MwSt.

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Arbeitsvertrag Vollzeit

Informationen zum Vollzeit-Arbeitsvertrag

Hinweis für Arbeitgeber zum Mindestlohngesetz

Seit der Einführung im Jahr 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn um 0,34 EUR angehoben und beträgt nun 8,84 EUR pro Stunde. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen. Dabei sind neben Vereinbarungen zur Vergütungshöhe auch viele andere Bereiche des Arbeitsvertrages betroffen. So beeinflusst das Mindestlohngesetz beispielsweise auch die Abgeltung von Überstunden oder die wirksame Vereinbarung einer Ausschlussfrist.

Im Interviewprozess zu diesem Vollzeit-Arbeitsvertrag weisen wir Sie gezielt auf die Neuregelungen hin und erleichtern Ihnen durch konkrete Handlungsempfehlungen den arbeitsvertraglichen Umgang mit dem Mindestlohn.

Rechtstipp von unserem Arbeitsrecht-Experten

Möchten Sie die Vergütung des Arbeitnehmers z. B. nach Ende der Probezeit erhöhen, nutzen Sie unser Dokument Vereinbarung einer Gehaltserhöhung. Der Vorteil des Dokuments: Es muss kein neuer Arbeitsvertrag erstellt werden.

Weitere nützliche Informationen rund um den Arbeitsvertrag finden Sie in unseren Rechtstipps für Business & Unternehmen

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