-
Sie erreichen unser Service-Team:
Montag bis Freitag: 8-18 UhrKeine Rechtsberatung.
Benutzermenü
Vermögensübertragung durch Schenkung – Alternative zum Vererben?
Die Vermögensübertragung erfolgt klassischerweise mit Eintritt des Erbfalls. Durch Schenkung kann der Erblasser bereits zu Lebzeiten Eigentum vermachen. Der Vorteil des Schenkers ist, dass sein letzter Wille tatsächlich durchgesetzt wird. Manchmal geht es auch darum, sich arm zu schenken, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden oder Erbschaftssteuer zu sparen. Mehr lesen