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Die Erbengemeinschaft – besser sich zusammenraufen als auseinandersetzen
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Das bedeutet, Alles gehört allen zusammen. Um den Zustand zu beseitigen, ist eine Auseinandersetzung möglich. Die Verteilung erfolgt nach Erbquoten. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten einzelne Erben bedacht, ist das bei der Verteilung auszugleichen. Um Streit bei der Nachlassteilung zu vermeiden, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentvollstreckung. Mehr lesen
Kinder und andere Verwandte: Was erben sie, wenn der Erblasser ohne letztwillige Verfügung stirbt?
Stirbt jemand, ohne ein Testament zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Gut zu wissen ist daher, wer die gesetzlichen Erben sind. Das sind neben dem Ehepartner selbstverständlich die Kinder und zwar auch die Nichtehelichen. Zwar können ungeliebte Angehörige durch Testament enterbt werden. Diese haben aber oft ein Pflichtteilsrecht. Mehr lesen
Enterbung total – fast nicht möglich: Wer hat Anrecht auf den Pflichtteil und in welcher Höhe?
Ein gewisser Kreis naher Angehöriger hat im Erbfall einen Pflichtteilsanspruch. Die Höhe beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs. Haben schon zu Lebzeiten Schenkungen stattgefunden, kann das den Pflichtteilsanspruch allerdings schmälern. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann der Pflichtteilsanspruch entzogen werden. Mehr lesen
Was erbt der überlebende Ehepartner von Gesetzes wegen?
Was der überlebende Ehegatte erbt, ist von den erbberechtigten Verwandten und dem ehelichen Güterstand abhängig. Haben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand gelebt, wird der der Erbanteil des Überlebenden pauschal um ein Viertel erhöht. Das Ehegattenerbrecht gilt allerdings nur, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt bestand. Im Scheidungsfall kommt es auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils an. Mehr lesen