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Energieversorgung: Vom Vertragsschluss bis zum Anbieterwechsel
Der Betrieb der Strom- und Gasnetze sowie die Versorgung mit Strom und Gas lagen jahrzehntelang in der Hand jeweils nur eines Unternehmens pro Netzgebiet. Erst durch die Liberalisierung der Energiewirtschaft und die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Trennung von Netz und Vertrieb konnte sich allmählich Wettbewerb entwickeln. So können Verbraucher Stromlieferverträge etwa seit dem Jahr 2000 und Gaslieferverträge etwa seit 2006 auch mit anderen Unternehmen als dem örtlichen Stadtwerk oder einem Verbundunternehmen schließen (z.B. EnBW, E.ON, RWE, Vattenfall). Mehr lesen
Energiekosten: Das gilt bei Rechnungsärger und Preiserhöhungen
Eine Preiserhöhung des Energieversorgers ist immer ärgerlich. Der Verbraucher muss jedoch nicht jede Strompreiserhöhung hinnehmen. Um nicht gleich den Anbieter wechseln zu müssen, sollte jede Preiserhöhung zuerst geprüft und ggf. dagegen vorgegangen werden. Mehr lesen