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Kündigung
Die Abfindung: Geld für den Verlust des Arbeitsplatzes
Eine Abfindung kommt in folgenden Fällen in Betracht: Durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, nach betriebsbedingter Kündigung verzichten Sie auf eine Kündigungsschutzklage. Oder Sie erhalten eine Abfindung durch Urteil im Kündigungsschutzprozess oder aufgrund eines Sozialplanes. Eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld erfolgt grundsätzlich nicht.
Mehr lesenDer Aufhebungsvertrag: Eine Alternative zur Kündigung
Droht eine Kündigung oder wollen Sie Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden, kann ein Aufhebungsvertrag eine Alternative sein. Der Aufhebungsvertrag regelt neben dem Beendigungszeitpunkt auch Modalitäten von der Abfindung bis zu Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung. Informieren Sie sich über die wesentlichen Bestandteile des Aufhebungsvertrages und dessen Folgen.
Mehr lesenWann und wie hilft Ihnen das Kündigungsschutzgesetz?
Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz nach dem KSchG. Hierzu zählen auch geringfügig Beschäftigte. Wer die Voraussetzungen des KSchG erfüllt, kann gerichtlich überprüfen lassen, ob die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ ist. Wollen Sie geltend machen, dass Ihre Kündigung unwirksam ist, müssen Sie innerhalb von drei Wochen aktiv werden, sonst ist die Kündigung in jedem Fall wirksam.
Mehr lesenDer Arbeitgeber kündigt: Typische Fehler bei Form und Frist
Unterlaufen bei einer Kündigung Fehler, ist diese unwirksam. Wer die typischen Fehlerquellen kennt, kann sie vermeiden oder zu seinem Vorteil nutzen. Besonders auf die Kündigungsfristen kommt es an. Prüfen Sie, welche Frist in Ihrem Fall gilt und wie sie berechnet wird. Wer eine Kündigungsschutzklage erheben will, muss unbedingt die 3-wöchige Klagefrist im Auge haben.
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