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Damit Sie vom Bewerberkarussell rechtlich nicht runterfallen
Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird, muss sich nicht nur auf den Arbeitgeber vorbereiten. Arbeitgeber wollen oft mehr wissen, als sie fragen dürfen. Aber nur rechtlich zulässige Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eignungstests dürfen im Personalwahlverfahren durchgeführt werden, soweit arbeitsplatzbezogene Fähigkeiten geprüft werden. Mehr lesen