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Der Arbeitsvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit
Ein Arbeitsvertrag unterliegt zwingendem Gesetzesrecht. So darf der Mindesturlaub von 24 Werktagen nicht unterschritten werden. Zudem muss nicht jede vorformulierte Vertragsbedingung hingenommen werden. Überraschende oder widersprüchliche Klauseln sind unwirksam. Gut beraten ist, wer hier seine Rechte kennt und weiß, worauf es bei Vertragsschluss ankommt.
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